Beikoch/Beiköchin
Beiköche und Beiköchinnen unterstützen die Arbeit von Köchen und Köchinnen. Beispielsweise bereiten sie Salate, Vorspeisen und Menükomponenten zu oder erledigen Zu- und Vorbereitungsarbeiten. Gegebenenfalls helfen sie auch beim Wareneinkauf sowie beim Spülen mit.
Hauptsächlich arbeiten sie in den Küchen von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Catering-Firmen. Darüber hinaus sind sie in der Nahrungsmittelindustrie für Hersteller von Fertigprodukten und Tiefkühlkost tätig. Auch Schifffahrtsunternehmen beschäftigen auf größeren Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen Beiköche und -köchinnen.
Beikoch/Beiköchin ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird im Gastgewerbe oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Bei Ausbildungen mit Fortsetzungsmöglichkeit endet die 1-jährige Grundausbildung mit dem Berufsabschluss Teilkoch/Teilköchin, die darauf aufbauende 2-jährige Fachausbildung mit dem Abschluss Beikoch/Beiköchin.
Hinweis:
Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden der § 66 des Berufsbildungsgesetzes und § 42m der Handwerksordnung.
detaillierte Informationen zur Ausbildung:
Steckbrief Beikoch/Beiköchin Reha
Wir bilden aus im Auftrag:
der Bundesagentur für Arbeit durch BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen)
Voraussetzung: Zuweisung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit
des Ausbildungsringes Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau GmbH
durch Berufsausbildung im Rahmen von Ausbildungsplatzprogrammen wie:
- Gemeinschaftsinitiative Sachsen (GISA)
- Landesergänzungsprogramm (LEP)
- Individueller Ausbildungsplan (IAP)
Hierbei handelt es sich um spezielle Sonderprogramme, die vom Europäischen Sozialfonds gefördert werden.
Voraussetzungen:
- Alter bis 25 Jahre
- Hauptwohnsitz in Sachsen
- Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit
- Schulabschluss mindestens Hauptschulabschluss
Verantwortlich für die Umsetzung der Programme ist der:
Ausbildungsring Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau GmbH • Rudolf-Breitscheid-Str. 2 • 08371 Glauchau